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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ancotech-Webshop
Ancotech handelt im Einklang mit wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen, Handelsbeschränkungen oder anderen ähnlichen Maßnahmen, die durch die Europäische Union, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die US-Regierung, eine US-Organisation (wie das Office of Foreign Assets Control, das US-Außenministerium, das US-Handelsministerium und das US-Finanzministerium) oder eine ähnliche Behörde ("Sanktionsmaßnahmen") gegen natürliche Personen, juristische Personen oder Länder verhängt werden, die auf der OFAC- und EU-Sanktionsliste aufgeführt sind.
Es ist dem Auftraggeber/Kunden nicht gestattet, die von Ancotech gelieferten Waren unter Verstoß gegen die Sanktionsmaßnahmen an natürliche Personen, juristische Personen oder Länder weiterzuliefern, die auf der OFAC- und EU-Sanktionsliste aufgeführt sind. Der Auftraggeber/Kunde stellt Ancotech von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Handlungen, die gegen die in dem vorherigen Satz genannten Verpflichtungen verstoßen, frei.
In allen Fällen, in denen wir als Anbieter oder Lieferant auftreten, sind auf unsere Angebote, auf unsere Aufträge und auf die mit uns geschlossenen Vereinbarungen die METALLUNIE-BEDINGUNGEN anwendbar. Diese Bedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Rotterdam hinterlegt.
"Auf unsere Verträge ist das niederländische Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht (C.I.S.G.) ist nicht anwendbar, ebenso wenig wie andere internationale Regeln, deren Ausschluss zulässig ist.
Der zuständige niederländische Zivilrichter am Geschäftssitz des Auftragnehmers entscheidet über Streitigkeiten. Der Auftragnehmer kann von dieser Zuständigkeitsregel abweichen und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln anwenden."
Auf alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen sind ausschließlich die Metalluniebestimmungen anwendbar, die am 1. Januar 2019 bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Rotterdam hinterlegt wurden. Der Text dieser Bedingungen ist auf unserer Website einzusehen und kann auf Anfrage zugesendet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ancotech-Webshop
Erstellt am 6. Februar 2020.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ancotech, mit Sitz in der Zeppelinstraat 14, 1704 SH, in Heerhugowaard, eingetragen im Handelsregister der Kammer van Koophandel zu Alkmaar unter der Nummer 91507057.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Webshop von Ancotech. Für alle anderen angebotenen Produkte und Dienstleistungen von Ancotech gelten die von der Königlichen Metallunion herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (für kleine und mittelständische Unternehmen im Metallsektor), bekannt als DIE METALLUNIE-BEDINGUNGEN, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Rotterdam am 1. Januar 2014.
Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehend angegebenen Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die hiernach aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ancotech: Ancotech, eingetragen im Handelsregister der Kammer van Koophandel zu Alkmaar unter der Nummer 91507057. Unternehmen: Der Geschäftspartner, der in Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt. Verbraucher: Der Geschäftspartner, der nicht in Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Fernabsatz: Die Vereinbarung zwischen dem Geschäftspartner und Ancotech, in deren Rahmen im Zuge eines von Ancotech organisierten Systems für den Fernabsatz Verträge ausschließlich unter Nutzung eines oder mehrerer Techniken zur Fernkommunikation, wie einer Website, Telefon oder anderer Kommunikationsmittel, abgeschlossen werden.
Vereinbarung: Jede zwischen Ancotech und dem Geschäftspartner geschlossene Vereinbarung, bei der der Geschäftspartner eine Bestellung über den Webshop aufgegeben hat.
Produkt: Alle Gegenstände, die Gegenstand der zwischen dem Geschäftspartner und Ancotech geschlossenen Vereinbarung sind.
Geschäftspartner: Diejenige Person, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat und das Produkt übernommen hat. Unter dem Geschäftspartner sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen zu verstehen.
Artikel 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede zwischen Ancotech und dem Geschäftspartner geschlossene Vereinbarung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Ancotech, zu deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Einkaufs- oder anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder anfechtbar sind, bleibt der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. In einem solchen Fall werden Ancotech und der Geschäftspartner konsultieren, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen sollen.
Wenn Ancotech nicht jederzeit eine strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen dieser Bedingungen nicht gelten oder dass Ancotech in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Abweichungen von der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und ausdrücklich mit Ancotech vereinbart wurden.
Artikel 2 Angebote
Angebote werden vorzugsweise schriftlich und/oder elektronisch unterbreitet, es sei denn, dringende Umstände machen dies unmöglich.
Alle Angebote von Ancotech sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme festgelegt. Wenn im Angebot eine Frist für die Annahme festgelegt ist, verfällt das Angebot nach Ablauf dieser Frist.
Ancotech ist nicht an sein Angebot gebunden, wenn der Geschäftspartner nach den Maßstäben von Treu und Glauben und im gesellschaftlichen Verkehr gebräuchlichen Auffassungen hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder Teile davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
Weicht die Annahme, sei es in untergeordneten Punkten, vom im Angebot enthaltenen Vorschlag ab, ist Ancotech nicht daran gebunden. Die Vereinbarung kommt dann nicht gemäß der abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Ancotech gibt an, dass sie diese abweichende Annahme akzeptiert.
Ein kombinierter Preisvorschlag verpflichtet Ancotech nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Güter zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.
Artikel 3 Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots von Ancotech durch den Geschäftspartner zustande.
Artikel 4 Laufzeit der Vereinbarung
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur der Vereinbarung ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 5 Änderung der Vereinbarung
Sollte sich während der Ausführung der Vereinbarung herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, die Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, wird Ancotech den Geschäftspartner so schnell wie möglich darüber informieren. Die Parteien werden dann rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache die Anpassung der Vereinbarung vornehmen.
Wenn die Parteien vereinbaren, die Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Ancotech wird den Geschäftspartner so schnell wie möglich darüber informieren.
Wenn eine Änderung der oder Ergänzung zur Vereinbarung finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen hat, wird Ancotech den Geschäftspartner im Voraus darüber informieren.
Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, wird Ancotech angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung den Preis beeinflusst. Ancotech wird dabei nach Möglichkeit im Voraus eine Kostenaufstellung machen.
Ancotech kann keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung aufgrund von Umständen erforderlich ist, die Ancotech zuzurechnen sind.
Änderungen an der ursprünglich zwischen dem Geschäftspartner und Ancotech geschlossenen Vereinbarung sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, zu dem diese Änderungen mittels einer zusätzlichen oder geänderten Vereinbarung schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurden.
Artikel 6 Ausführung der Vereinbarung
Ancotech wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.
Ancotech ist berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung durch Dritte vornehmen zu lassen. Die Anwendung der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ancotech ist berechtigt, die Vereinbarung in Phasen auszuführen.
Wird die Vereinbarung in Phasen ausgeführt, ist Ancotech berechtigt, jede ausgeführte Phase gesondert in Rechnung zu stellen und hierfür Zahlung zu verlangen. Solange diese Rechnung vom Geschäftspartner nicht bezahlt wird, ist Ancotech nicht verpflichtet, die nächste Phase auszuführen, und hat das Recht, die Vereinbarung auszusetzen.
Hat Ancotech die Vereinbarung in Phasen ausgeführt, hat sie das Recht, die Ausführung der zu den folgenden Phasen gehörenden Teile auszusetzen, bis der Geschäftspartner die Ergebnisse der vorhergehenden Phasen schriftlich genehmigt hat.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, rechtzeitig alle Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind oder von denen der Geschäftspartner vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung der Vereinbarung notwendig sind.
Werden die erforderlichen Daten und Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Ancotech das Recht, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen. Die Verzögerungskosten gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
Artikel 7 Preise
Die Preise sind in Euro angegeben und, soweit der Geschäftspartner als Verbraucher auftritt, inklusive Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Die Preise sind in Euro angegeben und, soweit der Geschäftspartner als Unternehmen auftritt, exklusive Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Die Preise sind exklusive Verpackungs-, Liefer- oder Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
Für Sendungen ins Ausland wird ein Zuschlag berechnet.
Ancotech wird dem Geschäftspartner rechtzeitig vor dem Abschluss der Vereinbarung über alle zusätzlichen Kosten informieren oder Informationen bereitstellen, anhand derer diese Kosten berechnet werden können.
Artikel 8 Preisänderung
Hat Ancotech mit dem Geschäftspartner bei Abschluss der Vereinbarung einen Festpreis vereinbart, ist Ancotech berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich ohne Vorbehalt angegeben wurde.
Hat Ancotech die Absicht, den Preis zu ändern, wird sie den Geschäftspartner so schnell wie möglich darüber informieren.
Erfolgt eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung, kann der Geschäftspartner die Vereinbarung durch schriftliche Erklärung auflösen, es sei denn:
die Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder einer auf Ancotech ruhenden Verpflichtung nach dem Gesetz; - Ancotech ist weiterhin bereit, die Vereinbarung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen; - vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
Der Geschäftspartner hat das Recht zur Auflösung der Vereinbarung, wenn der Preis mehr als drei Monate nach Abschluss der Vereinbarung erhöht wird, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
Artikel 9 Fernabsatz
Diese Bestimmung gilt nur für den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher. Im Falle eines Fernabsatzes muss die Lieferung spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen.
Bei Fernabsatz ist Ancotech berechtigt, vom Geschäftspartner eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent des Preises zu verlangen.
Der Geschäftspartner hat im Fall von Fernabsatz das Recht, die Vereinbarung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Erhalt der von Ancotech gelieferten Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Der Geschäftspartner hat im Fall von Fernabsatz das Recht, die Vereinbarung nach 30 Kalendertagen zu widerrufen, wenn Ancotech das Produkt nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen geliefert hat, es sei denn, es wurde eine abweichende Lieferfrist vereinbart.
Hat Ancotech die Informationspflicht nicht erfüllt oder Angaben nicht in der richtigen Form bereitgestellt, hat der Geschäftspartner das Recht, die Vereinbarung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der von Ancotech gelieferten Ware ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Erfüllt Ancotech diese Informationspflicht innerhalb dieser drei Monate nachträglich, beginnt am Tag, nach dem er diese Pflicht erfüllt hat, die Frist von vierzehn Kalendertagen.
Der Geschäftspartner kann die Vereinbarung widerrufen über das von Ancotech bereitgestellte Standardformular für den Widerruf oder auf eine vom Geschäftspartner selbst gewählte Weise.
Sendet der Geschäftspartner die gelieferten Waren zurück, muss er sie in einer sicheren Verpackung, mit allen mitgelieferten Zubehörteilen und im Originalzustand zurücksenden. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt und riskiert der Geschäftspartner.
Hat der Geschäftspartner von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ist er verpflichtet, die Waren innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurückzusenden, nachdem er Ancotech über den Widerruf der Vereinbarung informiert hat.
Hat der Geschäftspartner von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, erstattet Ancotech spätestens vierzehn Kalendertage nach der Auflösung der Vereinbarung den gesamten Anzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Versandkosten zurück.
Sind die Waren nicht lieferbar, informiert Ancotech den Geschäftspartner so schnell wie möglich und erstattet den Anzahlungsbetrag spätestens innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurück. Haben Ancotech und der Geschäftspartner vereinbart, dass ein Produkt von ähnlicher Qualität und Preis geliefert werden darf, trägt Ancotech die Versandkosten für das Versenden des ähnlichen Produkts. Das Vorstehende gilt nur, wenn der Geschäftspartner von seinem Widerrufsrecht während der Bedenkzeit Gebrauch macht.
Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn die Vereinbarung die folgenden betrifft:
Produkte, deren Preis Schwankungen an den Finanzmärkten unterliegt, auf die Ancotech keinen Einfluss hat und die sich innerhalb der Widerrufsfrist ergeben;
Produkte, die mit Zustimmung des Geschäftspartners bereits innerhalb der Bedenkzeit geliefert werden;
Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden können.
Artikel 10 Lieferung
Die Lieferung an den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher erfolgt, indem die Ware dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellt wird. Nach der Lieferung geht das Risiko der Ware auf den Geschäftspartner über.
Die Lieferung an den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Unternehmen erfolgt dadurch, dass die Ware dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellt wird. Nach der Lieferung geht das Risiko der Ware auf den Geschäftspartner über.
Die Lieferung erfolgt ab Ancotech an die vom Geschäftspartner angegebene Adresse oder Servicestelle, sofern nicht anders vereinbart.
Möchte der Geschäftspartner eine Bestellung aufgeben, muss er zuerst ein Konto erstellen.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der ihm angebotenen Übergabe abzunehmen, es sei denn, dies birgt erhebliche Einwände oder verursacht unzumutbare Kosten.
Wenn der Geschäftspartner die Waren am Lieferort nicht annehmen will oder es versäumt, die zur Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, werden die Waren, die für die Lieferung bestimmt sind, auf Risiko und Kosten des Geschäftspartners gelagert. In diesem Fall schuldet der Geschäftspartner alle zusätzlichen Kosten.
Artikel 11 Lieferfristen
Die Lieferung wird innerhalb eines Arbeitstages erfolgen, es sei denn, das Produkt ist ausverkauft.
Wird für die Lieferung der Ware eine Frist vereinbart oder angegeben, ist diese Frist nur indikativ und nicht als verbindliche Frist zu betrachten.
Benötigt Ancotech Daten oder Anweisungen vom Geschäftspartner, die für die Lieferung erforderlich sind, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Geschäftspartner diese an Ancotech übermittelt hat.
Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Geschäftspartner Ancotech schriftlich in Verzug zu setzen, wobei Ancotech eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen ist.
Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder anderweitig festgestellt wurde, dass Ancotech ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht erfüllen wird. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, hat der Geschäftspartner das Recht, die Vereinbarung ohne gerichtliche Inanspruchnahme zu kündigen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 12 Risikoübergang Verbraucher
Diese Bestimmung gilt nur für den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher.
Die Gegenstände, die Gegenstand der Vereinbarung sind, bleiben bis zum Zeitpunkt, zu dem sie dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellt werden, auf Risiko von Ancotech.
Das Risiko eines Verlustes, einer Beschädigung oder einer Wertminderung der Gegenstände, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht auf den Geschäftspartner über, sobald die Gegenstände dem Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher oder einem vom Geschäftspartner benannten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 13 Risikoübergang Unternehmen
Diese Bestimmung gilt nur für den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Unternehmen.
Die Gegenstände, die Gegenstand der Vereinbarung sind, bleiben bis zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung an den Geschäftspartner auf Risiko von Ancotech.
Das Risiko eines Verlustes, einer Beschädigung oder einer Wertminderung der Gegenstände, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht auf den Geschäftspartner über, sobald die Gegenstände dem Geschäftspartner oder einem vom Geschäftspartner benannten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 14 Zahlung
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Ancotech angegebenes Bankkonto, sofern nicht anders vereinbart. Die Überweisung erfolgt über ein Online-Zahlungssystem.
Die Zahlung kann sowohl im Voraus als auch im Nachhinein erfolgen. Im Falle eines Fernabsatzes kann die Zahlung im Nachhinein erfolgen.
Die Zahlung im Nachhinein muss innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum in der von Ancotech angegebenen Weise und in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
Ancotech und der Geschäftspartner können vereinbaren, dass die Zahlung in Raten erfolgt. Ist die Zahlung in Raten vereinbart, so muss der Geschäftspartner gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Raten und Prozentsätzen bezahlen.
Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, vom geschuldeten Betrag einen Betrag wegen einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung abzuziehen.
Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum gerät der Geschäftspartner, ohne Mahnung, automatisch in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist der Geschäftspartner über den fälligen Betrag eine Verzugszinsen von 2% pro Monat schuldig, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher.
Im Falle eines Konkurses, einer Zahlungsaufschubbeantragung oder einer Vormundschaft sind die Forderungen von Ancotech und die Verpflichtungen des Geschäftspartners gegenüber Ancotech sofort fällig.
Artikel 15 Inkassokosten
Gerät der Geschäftspartner in Verzug oder Rückstand bei der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen, so trägt der Geschäftspartner alle angemessenen Kosten, die zur Einziehung der Zahlung außerhalb des Gerichtsverfahrens anfallen.
Hinsichtlich der außergerichtlichen (Inkasso)Kosten hat Ancotech, soweit der Geschäftspartner in der Eigenschaft als Unternehmen handelt, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten, Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 15% der Gesamtsumme der offenen Hauptforderung mit einem Mindestbetrag von € 90 für jede vollständig oder teilweise unbezahlte Rechnung.
Hinsichtlich der außergerichtlichen (Inkasso)Kosten hat Ancotech, soweit der Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher handelt, Anspruch auf die gesetzlich höchstzulässige Vergütung gemäß dem Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke (incasso)kosten.
Soweit der Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher handelt, hat Ancotech erst Anspruch auf eine Vergütung der außergerichtlichen (Inkasso)Kosten, nachdem Ancotech dem Geschäftspartner nach Eintritt des Verzugs eine Mahnung geschickt hat, um die offene Rechnung oder Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen zu begleichen.
Die eventuell anfallenden angemessenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Geschäftspartners.
Artikel 16 Eigentumsvorbehalt
Alle von Ancotech im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren bleiben Eigentum von Ancotech, bis der Geschäftspartner die Verpflichtungen aus der Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllt und vollständig bezahlt hat.
Zum Geschuldeten gehören auch: die Vergütung aller Kosten und Zinsen, einschließlich früherer und späterer Lieferungen und erbrachter Dienstleistungen, sowie Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen.
Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Geschäftspartner übergegangen ist, darf dieser die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht weiterverkaufen, verpfänden oder in sonstiger Weise belasten, außer im Rahmen der normalen Geschäftsausübung.
Artikel 17 Aussetzung
Erfüllt der Geschäftspartner eine Verpflichtung aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so hat Ancotech das Recht, die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung auszusetzen. Bei teilweiser oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ist die Aussetzung nur insoweit gestattet, als dies durch die Nichterfüllung gerechtfertigt ist.
Des Weiteren ist Ancotech berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen, wenn:
nach Abschluss der Vereinbarung Ancotech Umstände bekannt werden, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass der Geschäftspartner die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
der Geschäftspartner bei Abschluss der Vereinbarung aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich wird oder dass die unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Ancotech nach vernünftiger Einschätzung nicht verlangt werden kann.
Ancotech behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.
Artikel 18 Auflösung
Erfüllt der Geschäftspartner eine Verpflichtung aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig, rechtzeitig oder ordnungsgemäß, ist Ancotech berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt die Auflösung aufgrund ihres geringen Gewichts nicht.
Darüber hinaus ist Ancotech berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
nach Abschluss der Vereinbarung Ancotech Umstände bekannt werden, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass der Geschäftspartner die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
der Geschäftspartner bei Abschluss der Vereinbarung aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
aufgrund der Verzögerung auf Seiten des Geschäftspartners nicht länger von Ancotech verlangt werden kann, dass sie die Vereinbarung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt;
Umstände eintreten, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich wird oder dass die unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Ancotech nach vernünftiger Einschätzung nicht verlangt werden kann;
der Geschäftspartner für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen stellt, die Anwendung der Schuldensanierung natürlicher Personen beantragt, von einer Beschlagnahmung des gesamten oder eines Teils seines Eigentums betroffen ist;
der Geschäftspartner unter Vormundschaft gestellt wird;
der Geschäftspartner verstirbt.
Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Einschaltung. Wird die Vereinbarung aufgelöst, sind die Forderungen von Ancotech gegenüber dem Geschäftspartner sofort fällig und zahlbar.
Wenn Ancotech die Vereinbarung aus den vorgenannten Gründen auflöst, ist Ancotech nicht haftbar für etwaige Kosten oder Schadenersatz.
Ist die Auflösung dem Geschäftspartner zuzuschreiben, ist der Geschäftspartner für den von Ancotech erlittenen Schaden haftbar.
Artikel 19 Höhere Gewalt
Ein Verstoß kann Ancotech oder dem Geschäftspartner nicht zugerechnet werden, da der Verstoß nicht durch ihre Schuld verursacht wurde, noch gemäß Gesetz, Rechtsakt oder allgemeiner Anerkennung auf ihr Konto kommt. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen.
Unter höhere Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den in Gesetz und Rechtsprechung anerkannten Begriffen alle äußeren Ursachen verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Ancotech keinen Einfluss hat und die die Erfüllung der Verpflichtungen verhindern.
Zu den höherer Gewalt führenden Umständen zählen unter anderem: Ausschlüsse, Brand, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere äußere Einflüsse, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsbehinderungen, Blockaden, Import- oder Exportbeschränkungen oder andere Regierungsmaßnahmen, Verzögerungen in der Zulieferung von Rohstoffen oder Maschinenteilen, Mangel an Arbeitskräften sowie jede Umstände, die den normalen Geschäftsgang beeinträchtigen, wodurch die Erfüllung der Vereinbarung durch Ancotech vom Geschäftspartner vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
Ancotech hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung verhindern, nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem Ancotech die Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien nicht verpflichtet, die Vereinbarung fortzusetzen, noch sind sie zu irgendeiner Art von Schadenersatz verpflichtet.
Sowohl Ancotech als auch der Geschäftspartner können während der Dauer der höheren Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung ganz oder teilweise aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Einwirkung aufzulösen, ohne dass die Parteien Anspruch auf Schadenersatz haben.
Ist die Situation der höheren Gewalt vorübergehend, behält sich Ancotech das Recht vor, die geschuldete Leistung für die Dauer der Situation auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung ohne gerichtliche Einwirkung aufzulösen.
Hat Ancotech bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung teilweise erfüllt oder kann diese noch erfüllen, und der bereits erfüllte oder noch zu erfüllende Teil hat einen eigenständigen Wert, ist Ancotech berechtigt, diesen bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um eine separate Vereinbarung handelte.
Artikel 20 Garantien
Ancotech garantiert, dass die gelieferten Waren der Vereinbarung entsprechen. Ancotech garantiert außerdem, dass die gelieferten Waren die üblichen Anforderungen und Standards erfüllen, die vernünftigerweise daran gestellt werden können, und dass die Waren die Eigenschaften besitzen, die für einen normalen Gebrauch benötigt werden, wenn alle Umstände berücksichtigt werden.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Garantie gilt für die Nutzung innerhalb der Niederlande.
Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung für einen Zeitraum von einem Jahr, es sei denn, aus der Natur der gelieferten Ware ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Geschäftspartner in Rechnung gestellt.
Wenn das gelieferte Produkt von einem Dritten hergestellt wurde, gilt die Garantie des Drittanbieters, es sei denn, es wurde anders angegeben.
Wenn das gelieferte Produkt nicht der Garantie entspricht, wird Ancotech nach Meldung des Mangels das Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Erhalt kostenlos ersetzen oder reparieren.
Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, sind alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, vom Geschäftspartner zu tragen.
Jede Form von Garantie erlischt, wenn ein Mangel aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder mangelnder Sorgfalt entsteht oder wenn das Produkt durch Änderungen, die der Geschäftspartner oder Dritte am gelieferten Produkt vorgenommen haben, beeinträchtigt wird. Ancotech haftet auch nicht für eventuelle Schäden, die infolge dieser Mängel entstehen.
Die Garantie erlischt ebenfalls, wenn der Mangel aufgrund oder infolge von Umständen entstanden ist, auf die Ancotech keinen Einfluss nehmen kann. Zu diesen Umständen zählen unter anderem Witterungsverhältnisse.
Artikel 21 Untersuchung und Reklamation
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung, zu prüfen. Der Geschäftspartner sollte dabei feststellen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Waren mit dem Übereinstimmt, was vereinbart wurde, oder zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten.
Offensichtliche Mängel und Fehlmengen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung des Produkts schriftlich bei Ancotech gemeldet werden. Das mangelhafte Produkt ist zusammen mit dem Kaufbeleg zurückzusenden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar belastend.
Nicht offensichtliche Mängel und Fehlmengen müssen innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung bei Ancotech gemeldet werden. Das mangelhafte Produkt ist zusammen mit dem Kaufbeleg zurückzusenden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar belastend.
Für den Geschäftspartner in der Eigenschaft als Verbraucher gilt stets eine Frist von zwei Monaten bei der Entdeckung von sichtbaren und nicht sichtbaren Mängeln, wie in Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs beschrieben.